Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft >

Erbschaftsteuer: Wann der Fiskus bei Immobilien kassiert

...

Erbschaftsteuer: Wann der Fiskus bei Immobilien kassiert

30.07.2013, 12:39 Uhr | t-online.de

Wer Wohneigentum erbt, kommt nicht immer um die Steuer herum (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wer Wohneigentum erbt, kommt nicht immer um die Steuer herum (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Wer die Immobilie seiner Eltern erbt, wird vom Staat steuerlich meist nicht über Gebühr belastet. Zumindest dann nicht, wenn der Erbe die Wohnung oder das Haus selbst nutzt. Kann dieser allerdings nicht selbst einziehen, ist der Traum von der Steuerfreiheit ausgeträumt.

Größe der Immobilie spielt Rolle

Generell gilt: Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern fällt keine Erbschaftssteuer an. Deutlich komplizierter wird es dem Infodienst Recht und Steuern der LBS zufolge, wenn der Nachkomme nicht selbst in der Immobilie wohnen kann. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 3 K 1321/11).

In dem konkreten Fall hatte ein Sohn vom Vater ein Grundstück mit einem 157 Quadratmeter großen Einfamilienhaus (Baujahr: 1962) geerbt, renoviert und vermietet. Für das Wohneigentum beantragte er Steuerbefreiung. Daraus wurde aber nichts, denn er erfüllte eine wichtige Voraussetzung nicht, um die Abgabe zu sparen. Dazu hätte er für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Todesfall selbst das Objekt bewohnen müssen.

Erbe in anderer Stadt verpflichtet

Das zuständige Finanzamt lehnte dementsprechend sein Anliegen ab und legte laut Urteil die Erbschaftsteuer auf 369.022 Euro unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest. Der Mann argumentierte hingegen, es sei ihm gar nicht möglich, in dem Haus zu leben, da er in einer anderen Stadt als Beamter (Professor auf Lebenszeit) tätig sei und sich verpflichtet habe, dort zu residieren.

Der Steuervorteil müsse ihm gewährt werden, da er sonst gegenüber Erben, die in der Nähe des Familienheimes beruflich tätig seien, benachteiligt wäre. Die Finanzbehörde sah das anders: Der berufliche Hintergrund für die Nichtnutzung des Hauses sei kein objektiv zwingender Grund, wie ihn die Befreiungsvorschrift voraussetze.

Klage abgewiesen

Die Finanzrichter in Münster stellten sich auf die Seite des Amts. Wer nicht selbst in die Erb-Immobilie einziehe, der könne auch die Steuerbefreiung für den besonderen Schutz des "familiären Lebensraumes" nicht in Anspruch nehmen, argumentierte das Gericht.

In der Urteilsbegründung hieß es: "Eine Ausnahme von der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken ist in der Begriffsbestimmung nicht vorgesehen und lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung hineinlesen."

Spektakuläre Fälle und Prozesse

30.07.2013, 12:39 Uhr | t-online.de

Liebe Leser, bitte melden Sie sich an, um diesen Artikel kommentieren zu können. Mehr Informationen.

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eigenwillige Festung 
Mann baut Felsenvilla auf Wolkenkratzer

Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Partner
Finden Sie Ihren Traumjob
 
Strom-Rechner
Tarifvergleich Strom
Strom-Rechner (kWh/Jahr)

Zins-Check
Tagesgeld-Vergleich

Anzeige
Shopping 
Jetzt bis zu 50% im Sale sichern und sparen

Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special


Shopping
Shopping 
Jetzt himmlischen Kaffeegenuss erleben!

Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Frisch eingetroffen: die Herbstkollektion ist da!

Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas

Anzeige