31.07.2013, 15:45 Uhr | dpa, t-online.de, AFP
Zum Monatswechsel gehen zahlreiche neue Vorschriften und Rechtsansprüche für Bürger, Verbraucher, Beschäftigte und Firmen an den Start. Gute Nachrichten gibt es für Schuldner der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Beschäftigte in zwei Handwerkszweigen. Tiefer in die Tasche greifen müssen die Deutschen für Anwälte und Notare. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Neuerungen.
Wer seiner Krankenkasse als gesetzlich Versicherter Geld schuldet, wird ab 1. August zumindest teilweise entlastet. So sinken die Säumniszuschläge von fünf auf ein Prozent. Eine Art "Amnestie" gilt bis Jahresende für diejenigen, für die wegen geänderter Bestimmungen zwar seit 2007 Versicherungspflicht besteht, die sich aber nie bei einer Kasse gemeldet haben. Sie bekommen ihre inzwischen teils hohen Schulden für die Zwischenzeit erlassen.
Mit dem Gesetz reagiert die Politik auf die Erkenntnis, dass viele Betroffene durch die Spirale aus den steigenden Beitragsschulden und Säumniszuschlägen finanziell völlig überfordert sind. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, aus dieser Sackgasse wieder herauszukommen.
Friseurbesuche könnten ab Monatsanfang teurer werden. Bundesweit greift in der Branche eine Mindestlohnregelung, nach der im Westen zunächst 7,50 Euro und im Osten 6,50 Euro je Stunde gezahlt werden müssen. In zwei Jahren soll dann eine bundesweite Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten.
Weil es bereits regionale Tarifverträge mit höheren Mindestentgelten gibt, werden die Neuregelungen nach Angaben des Friseur-Zentralverbands unterschiedliche Folgen haben. In einigen Bundesländern werde es "deutliche Lohnanpassungen" geben, die sich auf Endpreise auswirken würden. Für rund 20.000 Gerüstbauer in Deutschland gilt künftig ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.
Apotheken erhalten für Bereitschaftsdienste in der Nacht mehr Geld. Künftig bekommen sie für Dienste von 20.00 bis 6.00 Uhr einen pauschalen Zuschuss von rund 200 Euro - unabhängig vom bisherigen Zuschlag pro bedientem Kunden. Profitieren sollen davon vor allem Apotheken auf dem Land. Auf die Krankenkassen kommen damit Zusatzausgaben von mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zu.
Der Gang zum Gericht, zum Anwalt oder Notar wird für die Bundesbürger in sehr vielen Fällen teurer. Zum 1. August tritt ein geändertes Kostenrecht in Kraft, wodurch sich unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Abrechnungsentgelte für Notare und Sachverständige erhöhen. Um wie viel teurer es wird, kann aufgrund der komplizierten Berechnungsgrundlagen allerdings nicht pauschal angegeben werden.
Betroffen sind unter anderem Vorgänge der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit - also etwa Erbschaftsregelungen. Miet- oder Arbeitsrechtsprozesse können sich nach Beispiel-Rechnungen der Versicherer sogar um mehrere hundert Euro verteuern.
Die traditionelle Dynamo-Pflicht für Fahrräder fällt weg. Ebenfalls zulässig sind künftig auch Lampen mit Batterie oder Akku. Rechtliche Ungenauigkeiten nach einem entsprechenden Bundesrats- Beschluss sollen in den nächsten Monaten aber noch bereinigt werden.
Bundesweit haben Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - also einen Platz in einer Kindertagesstätte oder eine Tagesbetreuung. Bislang galt dieser erst ab einem Alter von drei Jahren. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es insgesamt genügend Kita-Plätze.
Es könnte aber sein, dass dies in einzelnen Städten nicht der Fall ist. Weitere Einzelheiten, etwa ob auch eine Tagesmutter akzeptiert werden muss oder wie weit Kitas zumutbar entfernt sein dürfen, sind noch unklar und werden wohl Gerichte beschäftigen.
Wer sein Kleinkind zu Hause betreut oder dessen Betreuung privat organisiert, dem steht Betreuungsgeld zu. Dabei zahlt der Staat für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, monatlich 100 Euro, sofern sie nicht in einer öffentlich bereitgestellten Einrichtung betreut werden.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte das Betreuungsgeld nach heftigen Diskussionen vor allem auf Druck der CSU eingeführt. Die Opposition läuft dagegen Sturm. Sie fürchtet, Eltern könnten aus finanziellen Gründen darauf verzichten, ihr Kind in eine Kita zu geben und es so von wichtigen Förderimpulsen abschneiden.
Deutsche Presseverleger können sich ab Monatsanfang auf das Leistungsschutzrecht berufen. Diese Regelung sieht vor, dass Verlage Geld von Internet-Suchmaschinen wie Google oder Nachrichten-Aggregatoren fordern dürfen, wenn diese redaktionelle Inhalte ab einer gewissen Textlänge zur gewerblichen Nutzung online verbreiten.
Bislang ist unklar, wie sich das höchst umstrittene Gesetz auswirkt. Wichtige Details - etwa über die zulässige Länge von Textausschnitten - sind darin nicht fixiert und schaffen Rechtsunsicherheit.
31.07.2013, 15:45 Uhr | dpa, t-online.de, AFP
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