Steuerhinterziehung
Staatsanwaltschaft entlastet Uli Hoeneß11.08.2013, 16:37 Uhr | dpa-AFX, sid, t-online.de
Uli Hoeneß soll nach dem Wunsch seiner Kollegen Aufsichtsrat beim FC Bayern München bleiben (Quelle: Reuters)
Entwarnung für den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Präsidenten des FC Bayern München: Uli Hoeneß hatte kürzlich Berichte über dreistellige Millionen-Beträge auf einem unter seinem Namen geführten Schweizer Konto heftig zurückgewiesen und rechtliche Schritte angekündigt. Jetzt habe die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die anonymen Hinweise auf die angebliche Summe nicht stichhaltig seien, schreibt der "Focus".
"Es gibt kein neues Ermittlungsverfahren. Das Verfahren gegen Uli Hoeneß ist für die Staatsanwaltschaft München II mit der Klageerhebung abgeschlossen", zitiert das Magazin den Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich.
Der "Stern" hatte am vergangenen Dienstag berichtet, dass sich auf dem fraglichen Depotkonto einer Schweizer Privatbank in den Jahren vor 2008 durchgehend Werte von mehr als 500 Millionen Schweizer Franken befunden haben sollen. Das habe ein Hinweisgeber über seinen Anwalt bei der Münchner Staatsanwaltschaft angegeben.
Außerdem sollen Angaben zu angeblichen Aktiengeschäften und Transaktionen auf Nummernkonten bei drei weiteren Schweizer Banken gemacht worden seien, die im Fall Hoeneß eine Rolle spielen sollen. Die Hinweise wurden an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet.
Der Fußballmanager hatte die Veröffentlichungen des "Stern" als "absurde Unwahrheiten" bezeichnet und von "ungeheuerlichen Unterstellungen" gesprochen, die er sich "nicht mehr bieten lassen" wolle. Indes genießt Hoeneß weiterhin die Unterstützung des Aufsichtsrats des Fußball-Rekordmeisters.
Laut der "Bild am Sonntag" sind sich die Mitglieder des Aufsichtsrates angeblich einig, dass Hoeneß sowohl bei einer Geld- als auch bei einer Bewährungsstrafe im Amt bleiben darf, zu groß seien seine Verdienste. Das Gremium hatte am 6. Mai das Angebot von Hoeneß abgelehnt, sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrates ruhen zu lassen, bis die Behörden über seine Selbstanzeige entschieden haben.
11.08.2013, 16:37 Uhr | dpa-AFX, sid, t-online.de
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