Anspruch auf Rückerstattung
Verbraucherschützer kritisieren: Versicherer wimmeln Kunden ab13.08.2013, 12:22 Uhr | t-online.de, AFP
Viele Versicherungsnehmer müssen um ihr Geld kämpfen - trotz gültiger Rechtsprechung (Quelle: imago)
Ihnen stehen Rückzahlungen zu, doch sie werden immer wieder abgewimmelt: Tausende Versicherungskunden, die eine Kapital-Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung beitragsfrei gestellt oder ganz gekündigt haben, müssen trotz mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu lange auf Rückzahlungen warten. Das geht aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Unternehmen wiesen den Vorwurf zurück.
Der BGH hatte die Rechte Versicherter im vergangenen Jahr in mehreren Urteilen gestärkt. Die Richter erklärten unter anderem Klauseln zum sogenannten Stornoabzug für unzulässig, durch den Verwaltungskosten den Rückkauf-Wert der Versicherung mindern. Betroffene Verbraucher, die ihre Versicherung beitragsfrei gestellt oder ganz gekündigt haben, können seitdem Nachzahlungen von den Versicherungen verlangen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) rief dazu auf, Ansprüche geltend zu machen. Zehntausende Versicherte seien diesem Aufruf gefolgt und hätten ihre Korrespondenz mit den Versicherungsunternehmen für eine Auswertung zur Verfügung gestellt.
In einer ersten Stichprobe wertete die VZ Hamburg 400 Fälle von Versicherten aus, bei denen anhand weniger Daten zu erkennen war, ob sie Ansprüche hatten oder nicht. Dreiviertel von ihnen seien "abgebügelt" worden, sagte VZ-Expertin Edda Castelló - ob aus berechtigten Gründen oder auch nicht.
Sehr häufig hätten Betroffene (20 Prozent) die Ansprüche fristgerecht angemeldet und seien abgewimmelt worden - sie hätten dann kein Geld bekommen, weil sich das Versicherungsunternehmen auf Verjährung berufen habe. "Im Vorgehen der Versicherer sehen wir einen klaren Rechtsmissbrauch und wünschen uns, dass rechtspolitisch nachgebessert wird", so die Verbraucherschützer.
Denn bei rund 3,2 Millionen gekündigten Versicherungsverträgen jedes Jahr würden auf diese Weise Verbrauchern, die eigentlich nachzahlungsberechtigt wären, jährlich immerhin 469 Millionen Euro vorenthalten.
In einer zweiten Stichprobe wertete die VZ 500 Fälle von Versicherten aus, die Nachzahlungen bekamen - im Schnitt 733 Euro pro Vertrag. Nur in acht Prozent der Fälle seien aber auch die selbstverständlich zu erstattenden Zinsen gezahlt worden. "Dabei geht es nicht um Kleckerbeträge. In einem Fall waren es immerhin mehr als 1500 Euro", erklärte Castelló.
Insgesamt kritisierte die VZ, dass kein einziger Versicherer den Schaden von sich aus reguliere, ohne dass Verbraucher ihren Anspruch ausdrücklich geltend machten. Kein einziger Anbieter habe eine nachvollziehbare Abrechnung vorgelegt.
Den Versicherungen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unterlaufen versuchten, entgegne die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen und Klagen. Etwa ein Dutzend Versicherer seien im letzten Jahr "abgemahnt" worden. "Sie sollen ausdrücklich erklären, sich den Urteilen des BGH zu unterwerfen", forderte die VZ in einer Pressemitteilung.
Der Versicherer Allianz nannte die Vorwürfe "abwegig". Die Allianz habe bei den rund 900.000 betroffenen, beitragsfrei gestellten Verträgen die Kunden im Rahmen der jährlichen Standmitteilung Anfang des Jahres 2013 informiert. Im Falle gekündigter Verträge prüfe die Allianz die geltend gemachten Ansprüche.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, er habe keine Anhaltspunkte dafür, dass Mitgliedsunternehmen "berechtigte Ansprüche ablehnen oder zögerlich behandeln".
13.08.2013, 12:22 Uhr | t-online.de, AFP
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