FC-Bayern-Aufsichtsrat
"Wirtschaftswoche": Audi-Chef rückt von Hoeneß ab18.08.2013, 10:34 Uhr | t-online.de, dpa
Audi-Chef Stadler (Mitte) und Uli Hoeneß Ende Juli beim Spiel Manchester City gegen AC Mailand in der Allianz Arena in München (Quelle: dpa)
Im Aufsichtsrat des FC Bayern München gibt es offenbar doch Uneinigkeit über die Unterstützung für seinen Vorsitzenden, Club-Präsident Uli Hoeneß. Das schreibt die "Wirtschaftswoche" (Wiwo/ Montag) vorab. Nach ihren Informationen will Audi-Vorstandschef Rupert Stadler - Vize im Aufsichtsrat der Bayern - den Verbleib von Hoeneß an der Spitze des Gremiums in Frage stellen. Dies gelte für den Fall, dass das Landgericht München die Anklage gegen den unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung stehenden Fußball-Manager zulässt.
Bereits im April war Stadler leicht auf Distanz zu Hoeneß gegangen. Der Autohersteller Audi, der wiederum zum Volkswagen-Konzern gehört, ist mit 9,1 Prozent an der FC Bayern München AG beteiligt. Aus dem Aufsichtsrat hieß es damals: "Der Aufsichtsrat wird die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei Vorliegen neuer Erkenntnisse mit dem Thema befassen."
Vor einer Woche hatte die "Bild am Sonntag" dann gemeldet, dass sich die Mitglieder des Aufsichtsrates angeblich einig seien, dass Hoeneß sowohl bei einer Geld- als auch bei einer Bewährungsstrafe im Amt bleiben dürfe. Zu groß seien die Verdienste.
Stadler sieht dies jedoch offenbar anders. Dann gebe es eine "neue Situation", der Fall müsse dann von den Aufsichtsräten neu diskutiert werden, zitiert die "Wirtschaftswoche" aus Stadlers Umfeld. Ob Hoeneß sein Amt in diesem Fall aufgeben müsse, will Stadler nicht kommentieren. Ein Audi-Sprecher sagte lediglich: "Bevor wir nicht definitiv wissen, ob das Gericht die Anklage gegen Uli Hoeneß zulassen wird, sollten wir nicht spekulieren, welche Konsequenzen das haben könnte."
Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München prüft seitdem, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
18.08.2013, 10:34 Uhr | t-online.de, dpa
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