Mietrecht
Rechnung für Rauchmelder-Wartung zahlt der Mieter| dapd, t-online.de
Die Wartung eines Rauchmelders fällt im Mietvertrag unter den Posten "sonstige Betriebskosten" und ist somit vom Mieter zu tragen. Das berichtet die LBS unter Verweis auf ein Urteil des Lübecker Amtsgerichts. Das gelte auch, wenn das Gerät erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrags angebracht wurde und Installation und zugehörige Wartung somit nicht die Zustimmung des Mieters hatten (Az.: 21 C 1668/07).
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sei es dem Eigentümer darüber hinaus auch erlaubt, diese Wartungsarbeiten nicht selbst zu übernehmen, sondern an eine darauf spezialisierte Firma zu vergeben, hieß es. Dem Vermieter könne nicht zugemutet werden, auf die ordnungsgemäße Überprüfung durch den jeweiligen Mieter zu vertrauen.
Das Anbringen von Rauchmeldern wird von Fachleuten als Vorsichtsmaßnahme dringend empfohlen und ist mittlerweile teilweise Vorschrift. Bricht ein Feuer aus, können die Geräte durch einen frühzeitigen Alarm Leben retten.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
| dapd, t-online.de
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