Mietrechtslexikon
Mietminderung Schimmel: Miete lässt sich um min. zehn Prozent mindern| dpa-tmn, t-online.de
Schimmelbildung an mehreren Stellen in der Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung um wenigstens zehn Prozent. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Norderstedt bei Hamburg hervor, auf das der Mieterverein in der Hansestadt hinweist (Az.: 42 C 561/08).
In dem Fall hatte sich Schimmel an den Fenstern von Kinder- und Schlafzimmer gebildet, außerdem an der Balkontür im Wohnzimmer. Betroffen waren die sogenannten Laibungen, das innere Mauerwerk der Fensteröffnung. Die Mieter zeigten dies dem Vermieter an und minderten die Miete über mehrere Monate hinweg in unterschiedlichen Höhen.
Insgesamt zahlten sie 809 Euro nicht. Ein Gutachter bestätigte, dass der Schimmel auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster zurückzuführen war. Laut den Richtern war daher eine Minderung um mindestens zehn Prozent gerechtfertigt.
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