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Mietrecht: Hausmeister haben keinen Anspruch auf einen Schlüssel

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Mietrecht

Hausmeister haben keinen Anspruch auf einen Schlüssel

| dpa-tmn, t-online.de

Mieter müssen auch im Urlaub sicherstellen, dass Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon und Gas pünktlich bezahlt werden. Wer das Treppenhaus putzen oder den Rasen mähen muss, sollte für Ersatz sorgen. Die Regeln des Mietvertrages gelten auch bei Abwesenheit des Mieters weiter. Er kann zum Beispiel den Nachbarn ansprechen und tauschen. Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltungen haben laut dem Deutschen Mieterbund in Berlin dagegen keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Sie müssen bei längerer Abwesenheit des Mieters lediglich darüber informiert werden, wo ein Zweitschlüssel für Notfälle deponiert ist.

Nachbarn und Bekannte sollten nicht nur in der Wohnung vorbeischauen, um die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. Als Schutzmaßnahme vor Einbrechern sollten in regelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zugezogen oder das Licht ein- und ausgeschaltet werden. Bevor die Urlaubsreise losgeht, sollten Fenster und Türen fest geschlossen, Wasseranschlüsse abgedreht und Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose gezogen werden. Alternativ können auch die Sicherungen ausgeschaltet werden.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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