Mietrecht
Eigentümer müssen Spielplatz-Sicherheit gewährleisten| dpa-tmn, t-online.de
In Wohnanlagen muss die Eigentümergemeinschaft den Spielplatz und die Spielgeräte regelmäßig auf ihre Sicherheit hin kontrollieren lassen. Überträgt die Gemeinschaft diese Pflicht auf einen Verwalter, sollte das im Verwaltervertrag ausdrücklich vereinbart werden. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Auch dann müsse die Eigentümergemeinschaft aber stichprobenartig überprüfen, ob der Beauftragte seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt. Kommen die Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, können sie bei Unfällen haftbar gemacht werden.
Damit im Fall eines Unglücks auch hohe Forderungen abgedeckt sind, sollten sich Eigentümer außerdem vergewissern, dass der Beauftragte eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung hat - und sich diese Versicherung in regelmäßigen Abständen nachweisen lassen. Erklärt sich eine Eigentümerin oder ein Mieter für die Wartung verantwortlich, sollte die Gemeinschaft die Haftpflichtversicherung übernehmen, rät der Verein. Denn können die beauftragten Mieter, Miteigentümer, Verwalter oder Unternehmen im Schadensfall nicht zahlen, werden möglicherweise die Eigentümer zur Kasse gebeten.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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