Mietrecht
Gemeinschaftssatellitenanlage reicht aus| dpa-tmn, t-online.de
Ein Vermieter darf die Erlaubnis für Einzelantennen für den Fernsehempfang auf dem Balkon unter Umständen widerrufen. Er muss den Mietern dann aber neue Empfangsmöglichkeiten bieten, etwa eine Satellitenantenne für alle Mieter. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld hervor, über das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Ausgabe 5/2010) berichtete (Az.: 2 S 68/09).
In dem Fall hatte der Vermieter und Eigentümer zunächst seine Erlaubnis für eine Parabolantenne erteilt. Dazu war er gesetzlich auch verpflichtet. Denn die Mieter marokkanischer Herkunft sollten ihr Heimatprogramm empfangen können. Jahre später montierte der neue Eigentümer eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage für das gesamte Mietshaus. Mittels dieser Anlage konnten die Mieter mehrere marokkanische Fernsehsender empfangen.
Sie weigerten sich dennoch, die Balkonantennen zu entfernen. Denn die Gemeinschaftsanlage ermöglichte ihnen nicht, wie zuvor auf mehreren Fernsehern unterschiedliche Sender zu empfangen. Die Vermieter klagten und bekamen Recht. Die Gemeinschaftsantenne, die den Empfang grundsätzlich ermögliche, reiche aus.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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