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Mietrecht: Mieter muss Verwurzelung nicht hinnehmen

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Mietrecht

Nachbar muss Verwurzelung nicht hinnehmen

| AFP, t-online.de

Eine Hausbesitzerin in München musste bei vier an der Grundstücksgrenze stehenden Bäumen die Wurzeln kappen lassen, weil diese den Rasen des Nachbarn durchwuchert hatten. Das Amtsgericht München kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der Nachbar auch Anspruch auf das Kappen der Wurzeln habe, wenn dies zum Absterben und damit in der Konsequenz zum vollständigen Fällen der Bäume führe. Eine sachgerechte Pflege und ein ungestörtes Wachstum des Rasens steht demnach über dem Schutz der bereits maroden Bäume. Auch die hohen Kosten einer Fällung sprächen nicht dagegen (Az.: 121 C 15076/09).

Wie eine Gerichtssprecherin sagte, spielte der schlechte Zustand der etwa 20 Jahre alten Bäume bei dem Urteil eine Rolle. Ob der Richter bei einem besseren Zustand der Bäume anders geurteilt hätte, lasse sich aber nicht sagen. Ausdrücklich verneinte das Gericht mit Blick auf den Zustand der Bäume in dem Fall auch eine in Bayern geltende Verjährungsfrist, nach der der Anspruch auf eine Beseitigung von Pflanzen auf Grundstücksgrenzen nach fünf Jahren verjährt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Verjährungsfristen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| AFP, t-online.de

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