Mietrecht
Mieter haben Recht auf mehrere Garagenschlüssel| dpa-tmn, t-online.de
Mieter einer Wohnung mit zugehörigem Garagenplatz können mehr als nur einen Garagenschlüssel verlangen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Bonn, auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 6 S 90/09).
In dem Fall mietete ein Ehepaar mit zwei Kindern eine Wohnung mit Garagenplatz. Nur über die Garage konnten sie barrierefrei mit dem Kinderwagen ihre Wohnung erreichen. Sie baten den Vermieter um einen zweiten Garagenschlüssel. Dieser lehnte mit der Begründung ab, bei mehreren Schlüsseln könnten Mieter unberechtigterweise auch mehrere Autos abstellen.
Das Paar minderte die Miete um zehn Prozent, die Richter hielten fünf Prozent für gerechtfertigt. Sie argumentierten, es gebe zwei Mieter, die unabhängig voneinander die Garage benutzen. Daher müsse jeder über einen eigenen Schlüssel verfügen können.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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