Mietrecht
Mehrheit muss über einen Gemeinschaftsgrill abstimmen| dpa-tmn, t-online.de
Der Bau eines Grills in einer Wohnanlage gilt als Modernisierung. Der Baubeschluss bedarf deshalb der sogenannten doppelt qualifizierten Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Es müssten also drei Viertel aller stimmberechtigten Eigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen.
Vor- und Nachteile des Vorhabens sollten in der Eigentümerversammlung diskutiert werden, rät die Rechtsreferentin des Vereins, Sandra Weeger-Elsner. Die Eigentümer sollten auch gleich eine Nutzungsregelung beschließen, damit es nicht zum Streit kommt, wer wann und wie oft den Grill benutzen darf. Ebenso muss der Standort so gewählt werden, dass der Grill niemanden in seiner Wohnung beeinträchtigt. Außerdem dürfen keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Dazu müssten Sicherheits- und Verkehrssicherungsregeln festgelegt und eingehalten werden.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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