Mietrecht
Mietsachschäden in der Haftpflicht richtig mitversichern| dpa-tmn
Mieter sollten nicht gleich Streit suchen, wenn der Vermieter sie zum Abschluss einer Haftpflichtpolice mit Mietsachenschutz auffordert. "Ich halte das für unwirksam, wenn der Vermieter mich per Klausel im Mietvertrag zum Abschluss einer besonderen Police verpflichtet", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Mit einer solchen Vorschrift müssten Mieter nicht rechnen - daher gelte eine solche Klausel als "überraschend" und sei damit nichtig. "Allerdings ist das ja ein sinnvoller Schutz. Deshalb würde ich zum Abschluss raten."
Viele Mieter sind nach Einschätzung des Bundes der Versicherten in ihrer Haftpflichtversicherung ohnehin gegen Mietsachschäden geschützt. "Es gibt haufenweise Anbieter, bei denen Mietsachschäden in den Leistungen enthalten sind", sagt Hajo Köster, Referent für Schadenversicherungen beim Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Dazu müsse häufig nicht einmal das "Komfort-Paket" abgeschlossen werden - Mietsachschäden sind vielfach im Basisschutz enthalten. Unterschiede gebe es aber bei der abgedeckten Schadenshöhe. Ein Blick in den Vertrag hilft bei der richtigen Auswahl beim Neuabschluss. Auch der BdV empfiehlt grundsätzlich, den Schutz in Anspruch zu nehmen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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