Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Mietrecht: Vandalismus-Versicherung muss von allen Mietern bezahlt werden

...

Mietrecht

Vandalismus-Versicherung muss von allen Mietern bezahlt werden

| dpa-tmn, t-online.de

Die Ausgaben für eine Vandalismus-Versicherung sind Betriebskosten, die auf alle Mieter eines Hauses umgelegt werden dürfen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor hervor, auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" hinwies (Az.: 6 S 273/05[094]).

Bereits das Amtsgericht hatte in erster Instanz seine Entscheidung damit begründet, dass Vandalismus vergleichbar sei mit Einwirkungen von außen wie Unwetter, die durch Sachversicherungen abgedeckt werden können. Es bestehe lediglich der Unterschied, dass gegebenenfalls ein Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn er denn zu ermitteln ist. Dies sei aber besonders in großen Wohnanlagen in der Regel nicht der Fall. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Überschwemmungen in den USA 
Feuerwehrauto kämpft gegen Wassermassen

Einsatzkräfte müssen in Colorado hohes Wagnis eingehen. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige