Mietrecht
Laufgeräusche auf Parkettböden sind zumutbar| dpa-tmn, t-online.de
Ein Parkettboden muss den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 5 Wx 20/09), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist. Demnach darf ein Teppichboden gegen Parkett ausgetauscht werden.
In dem Fall hatte ein Eigentümer den Teppichboden in seiner Wohnung durch Parkettboden ersetzt. Der neu entstandene Trittschall störte den darunter wohnenden Nachbarn. Er forderte Abhilfe. Die Richter lehnten ab. Denn der Teppichboden sei nicht der Maßstab für den einzuhaltenden Trittschall. Dies sei vielmehr das in der DIN4109 von 1989 festgelegte Maß, welches der neue Parkettboden nicht überschreite. Die akustische Beeinträchtigung sei also zumutbar, urteilten die Richter.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
| dpa-tmn, t-online.de
Kommentare
/ 0Top Partner
Diesen Artikel...
Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video
Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special
Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special