Mietrecht
Eigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren| dpa-tmn, t-online.de
Wohnungseigentümer haften dafür, dass die Abfallentsorgungsgebühren bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn eine Wohnung vermietet ist und der Mieter die Gebühren zahlen müsste. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor, auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 4 K 311/10.NW).
Im verhandelten Fall hatte die Stadt Pirmasens vom Eigentümer einer Wohnung noch ausstehende Müllgebühren in Höhe von 278 Euro für die Jahre 2006 und 2007 verlangt. Die Wohnung war bis Ende Juli 2007 vermietet, die Mieter zahlten die Abfallentsorgungsgebühren aber nur zu einem geringen Teil. Der Eigentümer klagte dagegen erfolglos.
Die Richter sahen es als rechtmäßig an, den Eigentümer für die Kosten heranzuziehen. Nach der Satzung der Stadt sei neben dem Mieter auch der Eigentümer Schuldner der Gebühren. Der Eigentümer sei außerdem unter Umständen neben seinen Mietern oder Pächtern sogenannter Abfallbesitzer und deshalb für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich. Ihm bliebe die Möglichkeit, sich auf zivilrechtlichem Wege das Geld bei seinem Mieter zurückzuholen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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