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Mietkaution ist keine Bedingung für Schlüsselübergabe

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Mietrecht

Mietkaution ist keine Bedingung für Schlüsselübergabe

| dpa-tmn, t-online.de

Ein Mieter muss seine Wohnungsschlüssel auch dann erhalten, wenn er noch keine Kaution gezahlt hat. Klauseln im Mietvertrag, nach denen der Vermieter die Schlüssel erst nach dem Zahlen der Mietkaution übergibt, sind unzulässig. Darauf weist der Mieterschutzverein Frankfurt hin.

Viele Vermieter hielten sich aber nicht an diese Regelung. Mieter seien grundsätzlich erst mit Beginn des Mietverhältnisses zur Zahlung der Kaution verpflichtet. Sie dürfen sie außerdem in drei Raten begleichen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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