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Mieter darf nicht einfach Bäume fällen

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Mietrecht

Baumbestand: Mieter darf nicht einfach Bäume fällen

| dpa-tmn, t-online.de

Ein Mieter darf auf dem mitgemieteten Grundstück nicht ohne Erlaubnis Bäume fällen. Denn damit schädige er das Eigentum des Vermieters und muss im Streitfall unter Umständen Schadenersatz leisten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, auf die die Miet- und Immobilienrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 14 U 77/09).

Mieterin ließ Bäume ohne Wissen der Vermieterin fällen

Im konkreten Fall hatte eine Frau einen Teil eines Grundstücks gemietet. Sie beauftragte die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf dem Areal zu fällen. Die Eigentümerin erfuhr erst im Nachhinein von den Arbeiten. Sie verklagte die Mieterin auf rund 40.000 Euro Schadenersatz: Sie machte geltend, sie hätte das Grundstück mit Baumstand zu einem höheren Preis verkaufen können. Denn die Bäume boten einen Sichtschutz auf die Anlage.

Ein fest zum Kauf entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem Grundstück. Die Richter gaben ihr in allen Punkten recht. Es habe kein Einverständnis der Grundstückseigentümerin zu den Baumfällarbeiten vorgelegen. Die Höhe des Schadenersatzes ergebe sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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