Mietrecht
Mieter muss Lärm aus Tiefgarage hinnehmen| dpa-tmn, t-online.de
Zieht ein Mieter in eine Wohnung über einer Tiefgarage, muss er den Lärm der Motorengeräusche hinnehmen. "Der übliche Lärm einer Tiefgarage ist kein Mangel. Daher hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung oder einen vorzeitigen Auszug", erläutert Rechtsanwalt Thomas Hannemann aus Karlsruhe von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.
Wenn die Tiefgarage dem Mietinteressenten nicht verheimlicht wurde, hat dieser die Wohnung im Wissen um den möglichen Lärm gemietet. In diesem Fall verhalte sich es wie bei Straßengeräuschen: Wer in eine Wohnung an einer dreispurigen Straße einziehe, müsse davon ausgehen, dass es Lärm geben kann.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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