| dpa-tmn, t-online.de
Mieter müssen einen in der Wohnung vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen. Das gelte auch, wenn der Bewohner den Anschluss gar nicht benötigt, erklärte Mietrechtsanwalt Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.
Hier sei die Rechtslage mit der beim Fahrstuhl im Mehrparteienhaus vergleichbar: Den Lift müssten auch die Erdgeschoss-Mieter finanziell mittragen.
Der Mieter dürfe den Kabelanschluss zu seiner Wohnung auf eigene Kosten abklemmen. Das sei allerdings nur dann erlaubt, wenn es den Empfang in den anderen Wohnungen des Hauses nicht beeinflusst oder teurer macht. In diesem Fall müsse der Mieter die Kosten des Kabelanschlusses auch nicht mehr bezahlen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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