Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Kabelanschluss muss mitbezahlt werden

...

Kabelanschluss muss mitbezahlt werden

| dpa-tmn, t-online.de

Mieter müssen einen in der Wohnung vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen. Das gelte auch, wenn der Bewohner den Anschluss gar nicht benötigt, erklärte Mietrechtsanwalt Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.

Hier sei die Rechtslage mit der beim Fahrstuhl im Mehrparteienhaus vergleichbar: Den Lift müssten auch die Erdgeschoss-Mieter finanziell mittragen.

Abklemmen unter Umständen erlaubt

Der Mieter dürfe den Kabelanschluss zu seiner Wohnung auf eigene Kosten abklemmen. Das sei allerdings nur dann erlaubt, wenn es den Empfang in den anderen Wohnungen des Hauses nicht beeinflusst oder teurer macht. In diesem Fall müsse der Mieter die Kosten des Kabelanschlusses auch nicht mehr bezahlen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Überschwemmungen in den USA 
Feuerwehrauto kämpft gegen Wassermassen

Einsatzkräfte müssen in Colorado hohes Wagnis eingehen. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige