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Mietrecht: Für Dachreparatur reicht einfache Eigentümermehrheit

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Für Dachreparatur reicht einfache Eigentümermehrheit

| dpa-tmn, t-online.de

Schneefreie Stellen auf dem Dach oder Eiszapfen an der Regenrinne sind oft ein Zeichen für eine schlechte oder beschädigte Wärmedämmung. Eine Reparatur kann in Häusern mit mehreren Wohnungseigentümern durch eine förmliche Abstimmung beschlossen werden. Für solch eine modernisierende Instandsetzung reicht die einfache Mehrheit, erklärt der Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Allerdings muss die Maßnahme auch wirtschaftlich sein. Das heißt, sie muss sich innerhalb von zehn Jahren lohnen.

Müssen mehr als zehn Prozent der Dachfläche repariert oder erneuert werden, entfällt das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Eine solche Reparatur kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangt werden. Ist das Dach intakt, müssen dagegen für eine Erneuerung drei Viertel der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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