t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Mietrecht: Silvesterraketen nicht vom Balkon abschießen


Mietrecht-wohnen
Silvesterraketen nicht vom Balkon abschießen

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 21.09.2012Lesedauer: 1 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Balkone und Terrassen sind keine geeigneten Orte für das Abfeuern von Silvesterraketen. Denn die Gefahr, brennbare Außenwände oder Nachbarwohnungen zu treffen, sei zu groß, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München.

Da ein Fehlstart nie ausgeschlossen werden könne, müsse beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgeleitete Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können. Der Verband verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01). Außerdem sollten brennbare Gegenstände in der Nähe der Abschussstelle entfernt und Dachfenster geschlossen werden.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website