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Mietrecht: Silvesterraketen nicht vom Balkon abschießen

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Silvesterraketen nicht vom Balkon abschießen

| dpa-tmn, t-online.de

Balkone und Terrassen sind keine geeigneten Orte für das Abfeuern von Silvesterraketen. Denn die Gefahr, brennbare Außenwände oder Nachbarwohnungen zu treffen, sei zu groß, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München.

Da ein Fehlstart nie ausgeschlossen werden könne, müsse beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgeleitete Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können. Der Verband verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte(Az.: 25 C 177/01). Außerdem sollten brennbare Gegenstände in der Nähe der Abschussstelle entfernt und Dachfenster geschlossen werden.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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