| dpa-tmn, t-online.de
Verwalter können abgemahnt werden, wenn sie das Haus einer Eigentümergemeinschaft nicht pflegen. Die Instandhaltung sei eine der wichtigsten Aufgaben von Verwaltern, erklärt der Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Bleibt ein Hausverwalter untätig, könne ihn die Eigentümergemeinschaft daher abmahnen.
Hat die Gemeinschaft etwa beschlossen, neue Fenster einzubauen, müsse der Verwalter das unverzüglich umsetzen. Macht er das nicht, sollten die Eigentümer gegen ihn vorgehen. Zunächst sollten sie aber versuchen, das Problem in einem Gespräch zu klären. Führt das nicht weiter, sei es ratsam, dem Verwalter präzise Forderungen schriftlich mitzuteilen. Bleibt der Verwalter weiter untätig, sollte er abgemahnt werden. Im Prinzip habe jeder einzelne Wohnungsbesitzer das Recht zur Abmahnung. Besser sei es jedoch, wenn die Eigentümer die Abmahnung mehrheitlich beschließen.
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