| dpa-tmn, t-online.de
Im Streit um eine Mieterhöhung ziehen Gerichte im Ernstfall einen unabhängigen Sachverständigen hinzu. Diesem ist keine Parteilichkeit vorzuwerfen, nur weil er sich in seinem Gutachten auch auf die Ausführungen der Vermieter bezieht. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn hervor, auf den der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 23 C 232/09). In dem Fall hatte die Industrie- und Handelskammer den Sachverständigen auf Anfrage des Gerichts vorgeschlagen. Die beklagten Mieter wurden sogar dazu befragt - und hatten keine Bedenken.
Später machten sie dann geltend, der Sachverständige habe ihre Fragen zu den Um- und Ausbaumaßnahmen nicht ausreichend beantwortet, sondern nur auf den Vortrag der Kläger verwiesen. Das habe zum einen nicht den Tatsachen entsprochen, entschied das Gericht, wie der Mieterbund in seiner Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Ausgabe 10/2010) erklärt.
Denn die Mieter bestritten zwar, dass die Vermieter wirklich für 1,1 Million D-Mark modernisiert hätten. Nachdem die Vermieter aber umfangreiche Unterlagen dazu vorgelegt und die Maßnahmen erläutert hatten, bestritten die Mieter das nicht mehr. Der Sachverständige durfte also davon ausgehen, dass über die Maßnahmen kein Streit mehr besteht und sich auf den Vortrag der Vermieter beziehen.
Zum anderen hatte der Sachverständige das Haus nachweislich in Augenschein genommen und war in Teilen auch zu anderen Ergebnissen gekommen als die Vermieter. Es gebe daher keinen Anhaltspunkt, dass der Sachverständige von dem Interesse geleitet sei, auch künftig von den Vermietern beauftragt zu werden und "ergebnisorientiert" Gutachten zu erstellen - das unterstellten die Mieter. Die Richter führten aus, dass ein Sachverständiger nur abgelehnt werden könne, wenn sich Misstrauen gegen die Unparteilichkeit rechtfertigen lässt.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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