| dpa-tmn, t-online.de
Vermieter müssen Mietern Einsicht in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung gewähren. Sonst können Mieter strittige Beträge zurückhalten. Das entschied das Amtsgericht Dortmund (Az.: 404 C 8753/10), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" berichtete.
Im verhandelten Fall stellte ein Vermieter einem Mieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Rechnung. Dieser Zahlung wollte der Mieter aber nicht nachkommen und verlangte Einsicht in die Unterlagen. Das wiederum lehnte der Vermieter ab und verklagte den Mieter auf Zahlung der Nachforderung.
Ohne Erfolg: Der Mieter sei nicht verpflichtet zu zahlen, bis ihm Einsicht in die Unterlagen gewährt worden sei. Schließlich müsse er die Möglichkeit bekommen, die Rechtmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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