Mietrecht
Zähler ablesen: Mieter müssen nicht zu Hause sein| dpa-tmn, t-online.de
Mieter müssen nicht zwingend zu Hause bleiben, wenn die Messgeräte an der Heizung oder der Wasserzähler abgelesen werden. Aber die Kontrolleure müssen Zugang zu den Zählern haben.
"Wichtig ist, dass die Mieter den Kontrolleuren Zugang zu ihrer Wohnung ermöglichen", erklärte Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. So könnten die Wohnungsschlüssel auch beim Nachbarn oder Bekannten abgegeben werden.
Ratsam sei es, vorher die Zählerstände zu notieren, damit die Werte mit der Betriebskostenabrechnung abgeglichen werden können.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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