| dpa-tmn, t-online.de
Auch in Wohngebieten ohne Bürgersteig müssen Hausbesitzer im Winter Schnee schippen. In diesen Fällen sollte die an das Grundstück angrenzende Straße geräumt werden, erklärte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. "Hausbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht". Ist kein Gehweg vor dem Haus vorhanden, könne sich diese auch auf die angrenzende Straße erstrecken.
Um sicher zu gehen, dass sie ihre Pflichten nicht verletzen, sollten Hausbesitzer einen etwa einen Meter breiten Weg von Eis und Schnee befreien. In belebten Gegenden sollte der freigehaltene Weg etwa 1,20 Meter breit sein, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
Dabei sei es nicht unbedingt erforderlich, auf beiden Seiten der Straße zu räumen, sagte Wiech: "Es sollte die Straßenseite gesichert werden, die am meisten benutzt wird." Weil dies nicht immer eindeutig ist, sollten Eigentümer mit ihren Nachbarn klären, wer an welcher Stelle für die Räumung verantwortlich ist.
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