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Mietrecht: Eis vor dem Haus immer so schnell wie möglich beseitigen

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Eis vor dem Haus immer so schnell wie möglich beseitigen

| dpa-tmn, t-online.de

Hausbesitzer sollten Eis auf den Wegen vor ihrem Haus möglichst unverzüglich beseitigen. Zwar müssten sie nicht gleich beim ersten Anzeichen von Eisbildung tätig werden, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Dennoch sei es ratsam, nicht zu lange zu warten, bis gestreut werde.

Entsteht das Eis über Nacht, sollte es in der Regel bis 8.00 Uhr beseitigt werden: "Dann ist man auf der sicheren Seite", sagt Wiech. Bildet sich Glatteis tagsüber, müsse es möglichst bald bekämpft werden. Ändert sich das Wetter den Tag über nicht, müssten Hausbesitzer oder Räumdienste auch mehrmals aktiv werden.

Sinnvoll sei es, Granulat oder Sand zu streuen und das Eis somit stumpf zu machen. In einigen Kommunen sei es auch erlaubt, Salz zu streuen. Auf ätzende Mittel sollte aber besser verzichtet werden.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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