| dpa-tmn, t-online.de
Vermieter können Modernisierungskosten auch dann auf die Miete umlegen, wenn der Mieter die Arbeiten selbst ausgeführt und der Vermieter ihm die Kosten erstattet hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Er beendete damit einen Rechtsstreit über drei Instanzen und einen Streitwert von 31,68 Euro. Modernisierungskosten können demnach auf die Miete umgelegt werden - und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter Handwerker beauftragt oder der Mieter die Arbeiten vornimmt und der Vermieter ihm die Auslagen ersetzt (Az.: VIII ZR 173/10).
Im konkreten Fall hatte der Vermieter einen neuen Wasserzähler einbauen lassen. Dafür musste die Tapete in der Küche erneuert werden. Das sollte der Mieter selbst erledigen und bekam hierfür vom Vermieter einen Vorschuss von 151,30 Euro. Diese Kosten legte der Vermieter auf die Miete um, was eine Erhöhung um 1,32 Euro pro Monat bedeutete. Nachdem der Mieter den höheren Betrag zwei Jahre lang nicht bezahlte, klagte der Vermieter die ausstehenden 31,68 Euro ein.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
| dpa-tmn, t-online.de
Top Partner
Diesen Artikel...
Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video
Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special
Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special