| dpa-tmn, t-online.de
Beim Thema Lärmbelästigung spielt die Lage der Wohnung eine entscheidende Rolle. Daher könne es im Einzelfall unerheblich sein, ob ein Mietshaus offiziell als lärmbelastet eingestuft wurde, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin (Az.: 3 C 70/10).
Im konkreten Fall wollte sich ein Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren. Seine Begründung: Das Haus liege an einer lauten Straße und gelte daher als lärmbelastet. Der Vermieter wollte diese Argumentation nicht gelten lassen und wandte ein, dass die betreffende Wohnung im ruhigen Seitenflügel liege. Nach einer Ortsbesichtigung stellten sich die Richter auf die Seite des Vermieters. Sie konnten keine überdurchschnittliche Lärmbelästigung in diesen Räumen feststellen.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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