| dpa-tmn, t-online.de
Mieter müssen Gestank aus einer Nachbarwohnung nicht klaglos ertragen. Der Vermieter sei verpflichtet, solche Mängel zu beseitigen, berichtet die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft & Mietrecht" (Heft 3/März 2011). Komme er dieser Pflicht nicht nach, könne der Mieter einen Gutachter beauftragen, der die Belästigung feststellt, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 296/10). Die Kosten dafür müsse der Vermieter tragen. Auch eine Kürzung der Miete sei rechtens.
Im verhandelten Fall hatten sich die Mieter einer Wohnung im zweiten Stock wiederholt über ihren Nachbarn aus dem ersten Stockwerk beschwert. Der ältere Mann hatte unter anderem einen Hund, der im Treppenhaus urinierte. In der Wohnung des Mannes lagerte zudem Müll. Der Gestank drang bis in die Nachbarwohnungen. Nachdem sich trotz der Beschwerden an dem Zustand nichts änderte, holten die Mieter aus dem zweiten Stock ein privates Gutachten ein und kürzten die Mietzahlung.
Zu Recht, wie die Richter befanden. Der Gestank von sich zersetzendem Müll werde als besonders unangenehm empfunden. Daher sei eine Mietminderung angemessen. Da der Vermieter diesen Mangel nicht unverzüglich beseitigt habe und eine Beeinträchtigung der Wohnung nicht anerkennen wollte, sei es dem Mieter zudem gestattet, ein Gutachten einzuholen, mit dem er seine Rechte durchsetzen könne.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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