| dpa-tmn, t-online.de
Jeder Mieter verbraucht im Durchschnitt 120 bis 130 Liter Wasser am Tag. Entspricht der abgerechnete Verbrauch in etwa diesem Wert, muss ein Mieter seine Gewohnheiten offenlegen, wenn er die Höhe der Abrechnung anzweifelt. Das entschied das Landgericht Cottbus (Az.: 5 S 5/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet (Heft 6/2011).
Im verhandelten Fall wollte ein Mieter die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung nicht bezahlen. Die abgerechneten Kaltwasserkosten entsprächen nicht dem tatsächlichen Verbrauch, so sein Argument. Der Verbrauch sei für eine dreiköpfige Familie zu hoch und daher könne nur ein technischer Defekt Ursache für die gestiegenen Kosten sein. Die Richter des Landgerichts verurteilten den Mieter zur Zahlung.
Der in Rechnung gestellte Verbrauch von rund 330 Litern Kaltwasser am Tag sei für eine dreiköpfige Familie nicht unerklärlich hoch.
Unter Berücksichtigung des abgerechneten Warmwasserverbrauchs von etwa 90 Litern liege der Verbrauch nur etwa 30 bis 60 Liter über dem statistischen Durchschnittswert. Diese Abweichung lasse sich schon durch häufiges Duschen oder Baden erklären.
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