Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Lärmbelästigung: Auch auf dem Land müssen Mieter Lärm dulden

...

Auch auf dem Land müssen Mieter Lärm dulden

| dpa-tmn, t-online.de

Auch auf dem Land müssen Nachbarn Lärm hinnehmen. Eine Belastung von 60 Dezibel sei in einem Dorfgebiet zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 4 A 3345/10). Damit wiesen die Richter die Klage eines Bewohners zurück, der sich gegen eine Grüngutannahmestelle auf dem Nachbargrundstück gewehrt hatte.

Aus Sicht des Klägers verursachte vor allem der auf der Annahmestelle eingesetzte Schredder Lärm, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins berichtet.

Diesen Lärm müsse der Kläger allerdings ertragen, entscheiden die Richter. Die zulässige Grenze von 60 Dezibel werde durch das Gerät nicht überschritten. Zudem seien in der Umgebung seines Grundstücks weitere landwirtschaftliche Betriebe sowie eine Schießsportanlage. Daher könne er keinen besseren Lärmschutz verlangen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Überschwemmungen in den USA 
Feuerwehrauto kämpft gegen Wassermassen

Einsatzkräfte müssen in Colorado hohes Wagnis eingehen. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige