| dpa-tmn, t-online.de
Auch auf dem Land müssen Nachbarn Lärm hinnehmen. Eine Belastung von 60 Dezibel sei in einem Dorfgebiet zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 4 A 3345/10). Damit wiesen die Richter die Klage eines Bewohners zurück, der sich gegen eine Grüngutannahmestelle auf dem Nachbargrundstück gewehrt hatte.
Aus Sicht des Klägers verursachte vor allem der auf der Annahmestelle eingesetzte Schredder Lärm, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins berichtet.
Diesen Lärm müsse der Kläger allerdings ertragen, entscheiden die Richter. Die zulässige Grenze von 60 Dezibel werde durch das Gerät nicht überschritten. Zudem seien in der Umgebung seines Grundstücks weitere landwirtschaftliche Betriebe sowie eine Schießsportanlage. Daher könne er keinen besseren Lärmschutz verlangen.
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