| dpa-tmn, t-online.de
Ein Mieter muss eine Abweichung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nicht hinnehmen. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 8/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Danach darf der Mieter in diesem Fall die Miete entsprechend der prozentualen Abweichung kürzen (Az.: VIII ZR 209/10).
Das Gericht gab damit einem Mieter Recht. Dieser hatte festgestellt, dass die gemietete Wohnung im Vergleich zu der im Mietvertrag beschriebenen Größe 11,5 Prozent kleiner war. Er kürzte deshalb die Miete. Der BGH sah dies - anders als das Landgericht Berlin - als zulässig an. Als unerheblich werteten die Bundesrichter insbesondere, dass die Wohnung vollständig möbliert war. Auch in diesem Fall komme es allein auf die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße an.
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