Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Keine Mietminderung bei fehlender Altpapier-Entsorgung

...

Keine Mietminderung bei fehlender Altpapier-Entsorgung

| dpa-tmn, t-online.de

Stellt der Vermieter keine "blaue Tonne" für die Entsorgung von Altpapier zur Verfügung, ist der Mieter hierdurch nur unerheblich belastet. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az.: 518 C 399/09). Konsequenz ist laut dem Deutschen Mieterbund, dass der Mieter nicht berechtigt ist, die Miete zu mindern. Nach dem Gesetz darf die Miete nicht gemindert werden, wenn der Mangel der Mietsache nur zu einer unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung führt.

Diese bejahte hier das Gericht: Das Fehlen einer "blauen Tonne" belaste die Mieterin nur insoweit, als sie ihren Papiermüll entweder zur nächstgelegenen öffentlichen Sammeltonne bringen oder über den Hausmüll entsorgen müsse. Auch wenn dies ihren umweltpolitischen Überzeugungen bezüglich Abfalltrennung widerspreche: Verboten sei die Entsorgung von Altpapier über den Hausmüll nicht.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Überschwemmungen in den USA 
Feuerwehrauto kämpft gegen Wassermassen

Einsatzkräfte müssen in Colorado hohes Wagnis eingehen. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige