Mietrecht
Vermieter muss Schimmel beseitigen| dpa-tmn, t-online.de
Ein Vermieter muss Schimmel in der Wohnung beseitigen. Das gilt auch, wenn dieser Mangel schon beim Abschluss des Mietvertrags erkennbar war. Denn die Vereinbarung "Die Wohnung wird wie besichtigt übernommen", schließe die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden nicht aus, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 8 C 60/09), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Im verhandelten Fall hatte sich an einer Wand der Wohnung Schimmel gebildet, als der Mieter die Wohnung anmietete. Bei der Besichtigung war dem neuen Mieter versichert worden, dass die Ursache dieses Befalls beseitigt worden sei und nur noch der Anstrich fehle. In den folgenden Monaten verstärkte sich der Schimmel jedoch. Der Mann klagte - mit Erfolg.
Der Mieter habe Anspruch darauf, dass der Schimmelbefall beseitigt werde, befanden die Richter. Aus der Vereinbarung, die Wohnung werde wie besichtigt übernommen, könne nicht geschlossen werden, dass eine feuchte Wohnung vereinbart worden sei. Hinzu komme, dass der Mieter die Ursachen der Feuchtigkeit nicht kenne und daher auch nicht ermessen könne, ob und in welchem Umfang sich das Problem noch vergrößert.
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