| dpa-tmn, t-online.de
Ein 81 Jahre alter Terrazzoboden in der Küche erhöht nicht den Wohnwert einer Wohnung. Denn bei diesem Alter könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Boden in einem guten Zustand ist, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 472/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin berichtet.
In dem Fall wollte eine Vermieterin die Miete für eine Wohnung erhöhen. Als Gründe gab sie dafür unter anderem den Terrazzoboden an. Die Mieter weigerten sich aber, der Mieterhöhung zuzustimmen, weil der Boden aufgrund seines Alters entsprechend rissig und daher mit einem PVC-Belag bedeckt sei.
Die Richter gaben den Mietern in diesem Punkt Recht. Der Fußbodenbelag könne nur dann den Wohnwert erhöhen, wenn er in einem guten Zustand sei. Einen Nachweis, dass der Terrazzoboden im Laufe der Zeit besonders gepflegt wurde, sei die Vermieterin schuldig geblieben
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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