| dpa-tmn, t-online.de
Wohnungseigentümer, die einen Balkon anbauen wollen, müssen die Miteigentümer in einer Anlage um Erlaubnis fragen. Der Anbau einzelner Balkone verändere meist das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage und gelte daher als bauliche Veränderung, erläutert der Eigentümerverein Haus & Grund in Bonn. Daher müssten in der Regel alle stimmberechtigten Eigentümer damit einverstanden sein.
Gibt es in der Anlage bereits Wohnungen mit Balkon, könne der Anbau eines weiteren Balkons als Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden - dann reiche die doppelt qualifizierte Mehrheit. Das heißt laut Eigentümerverein: Mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die zusammen mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile besitzen, müssen dafür sein. Diese Regelung gelte, wenn alle Wohnungen einen Balkon bekommen sollen.
Die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft könne allerdings auch andere Mehrheitsverhältnisse vorschreiben.
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