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In vielen Kommunen müssen Hausnummern beleuchtet sein, damit sie deutlich zu erkennen sind. Darauf weist das Branchenportal Licht.de in Darmstadt hin. Die Pflicht gelte etwa in Berlin und Hamburg. Selbstleuchtende Hausnummern sollten mindestens zehn Zentimeter hoch sein. Werden sie angestrahlt, sollten sie eine Höhe von 20 Zentimetern haben. Nicht gut sichtbare Hausnummern könnten im Ernstfall entscheidende Minuten kosten, etwa wenn der Krankenwagen oder auch ein Taxi zum Flughafen das Gebäude nicht findet.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
Zuhause.de: Vorschriften zu Hausnummern: Regelungswut
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