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Mieter sollten nicht zu laut sein. Sonst müssen sie möglicherweise den Mietausfall ersetzen, wenn ihre Nachbarn wegen des Lärms die Miete kürzen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az.: 17 C 105/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall hatte der Bewohner einer Mietwohnung seine Nachbarn massiv durch laute Musik, Geschrei und Türknallen belästigt. Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.
Mit Erfolg: Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter. Der Mieter habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören.
Das Verhalten des Mannes habe die anderen Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. In Höhe der Mietminderungen sei der Klägerin ein entsprechender Schaden entstanden.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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