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Im Chaos und der Hektik eines Umzugs wird schon mal etwas in der alten Wohnung, der Garage oder im Keller vergessen. Das darf der Vermieter nicht einfach wegwerfen, erläutert Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München. Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände müsse das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahrt werden.
Um ein Haftungsrisiko auszuschließen, sollte der Vermieter in dieser Zeit den Mieter auffordern, seine Sachen abzuholen. Der Vermieter sollte zudem die Beseitigung ankündigen und den Wert der zurückgelassenen Gegenstände schätzen. Müll und wertlose Dinge könne der Vermieter jedoch immer auf Kosten des Mieters durch den Sperrmüll wegbringen lassen.
Ist die Wohnung noch so vollgestellt, dass sie nicht weitervermietet werden kann, kann der Vermieter den Angaben zufolge von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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