| dpa-tmn, t-online.de
Eine Diele im Treppenhaus darf nicht zur Fläche einer Wohnung dazugerechnet werden. Denn dieser Teil des Hauses wird regelmäßig auch von anderen Mietern genutzt und gehört deshalb nicht ausschließlich zur Wohnung. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 318 C 231/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet (Heft 19/2011).
In dem verhandelten Fall gingen von der Diele im Treppenhaus zwei Wohnungen ab. Der Vermieter hatte die etwa acht Quadratmeter große Diele aber zur Fläche einer der beiden Wohnungen dazugerechnet. Der betroffene Mieter verlangte daraufhin einen Teil seiner gezahlten Miete zurück.
Zu Recht, wie die Richter entschieden. Eine Wohnung sei ein geschützter Rückzugsraum. Diese Anforderung erfülle die Diele aber nicht. Daher könne ihre Fläche auch nicht der Wohnung zugeschlagen werden. Die Mietminderung sei angemessen.
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