| t-online.de, t-online.de
Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen. Mieter können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. Für Vermieter dagegen gelten gestaffelte Kündigungsfristen: Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren können auch Vermieter mit einer Frist von drei Monate kündigen, wenn sie einen Grund haben.
Dauert das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate, und wohnt der Mieter schon länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten.
In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen, steht oft, dass nach zehn Jahren Mietzeit eine zwölf-monatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten. Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung jedoch zwischenzeitlich nicht mehr.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
| t-online.de, t-online.de
Top Partner
Diesen Artikel...
Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video
Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr
Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr
Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special
Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de
Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS
Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special