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Für Mieter und Vermieter gelten unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen. Mieter können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. Für Vermieter dagegen gelten gestaffelte Kündigungsfristen: Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren können auch Vermieter mit einer Frist von drei Monate kündigen, wenn sie einen Grund haben.
Dauert das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate, und wohnt der Mieter schon länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten.
In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen, steht oft, dass nach zehn Jahren Mietzeit eine zwölf-monatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten. Für den Mieter gilt eine entsprechende Vertragsregelung jedoch zwischenzeitlich nicht mehr.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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