Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Mieter dürfen sich bei Einspruch nicht auf Post verlassen

...

Mieter dürfen sich bei Einspruch nicht auf Post verlassen

| dpa-tmn, t-online.de

Mieter dürfen sich bei einem Einspruch gegen ihre Betriebskostenabrechnung nicht auf die Post verlassen. Denn im Zweifel müssen sie beweisen können, dass der Vermieter das Schreiben innerhalb der gesetzlichen Frist bekommen hat. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 63 S 607/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 18/2011) des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet. Den Brief rechtzeitig abzuschicken, reiche nicht aus.

In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter behauptet, den Einspruch seiner Mieterin erst Wochen nach Ablauf der Frist von zwölf Monaten erhalten zu haben. Die Mieterin erklärte hingegen, sie habe das Schreiben innerhalb der Frist abgeschickt. Sie verwies darauf, dass sie ein etwaiges Verschulden der Post an dem Verlust oder der verzögerten Zustellung nicht zu vertreten habe.

Dieser Auffassung folgten die Richter nicht. Die Mieterin habe nicht beweisen können, dass das Schreiben rechtzeitig bei ihrem Vermieter ankam. Die Post sei nur Erfüllungsgehilfe der Mieterin, so die Richter. Für deren Fehlverhalten müsse sie demzufolge auch eintreten.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Überschwemmungen in den USA 
Feuerwehrauto kämpft gegen Wassermassen

Einsatzkräfte müssen in Colorado hohes Wagnis eingehen. zum Video

Fotos des Tages
Freche Moderation 
Frivole Zungenakrobatik mit Barbara Schöneberger

Salonfähig, oder nicht? Moderatorin verausgabt sich bei TV-Aufzeichnung. mehr



Anzeige