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In Mietshäusern werden Betriebskosten und manche Nebenkosten oft auf alle Mieter umgelegt. "Ob die Mieter Privatleute oder Gewerbetreibende sind, ist dabei unerheblich" erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterverein in Berlin. Denn laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Vermieter nicht grundsätzlich getrennt abrechnen.
Eine Trennung zwischen Wohnraum und Gewerbe ist demnach nur erforderlich, wenn bei einzelnen Nebenkostenarten ansonsten eine erhebliche Mehrbelastung der Wohnungsmieter die Folge wäre (Az.: VIII ZR 78/05). Gibt es etwa in einem Mietshaus ein Fitnessstudio, entstehen durch Sauna und Duschen möglicherweise höhere Kosten, die eigentlich separat abgerechnet werden müssten.
Allerdings liegt die Beweislast beim Mieter. "Er muss nachweisen, dass eine erhebliche Mehrbelastung eingetreten ist", erklärt Ropertz. Hat der Vermieter nicht getrennt abgerechnet, sollten Mieter ihn daher im Zweifel nach den konkreten Zahlen für die Gewerbemieter fragen.
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