| dpa-tmn, t-online.de
Mieter müssen dafür sorgen, dass der Abfluss auf ihrem Balkon nicht durch Laub oder Eis verstopft. Kommt es deswegen zu einem Wasserschaden, haftet der Mieter, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az.: 13 C 197/11), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet (Heft 22/2011). Denn zu den Pflichten eines Mieters gehöre es auch, Schäden möglichst zu vermeiden.
In dem verhandelten Fall war die Mieterin einer Wohnung längere Zeit nicht zu Hause. Während ihrer Abwesenheit kümmerte sich eine Freundin der Mieterin um die Wohnung. In diesem Zeitraum kam es zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung. Da weder die Mieterin noch ihre Freundin erreichbar waren, wurde die Feuerwehr alarmiert. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass der Abfluss auf dem Balkon vereist war und daher Wasser in das Gebäude eindrang. Die Vermieterin verlangte Schadenersatz.
Zu Recht, wie die Richter feststellten. Die Mieterin sei dafür verantwortlich, dass der Abfluss frei sei. Daher müsse sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Auch die Mietminderung ihres Nachbarn musste die Beklagte erstatten.
Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon
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