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Mietrecht: Vermieter darf zu lauten Mieter zur Kasse bitten

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Vermieter darf zu lauten Mieter zur Kasse bitten

| dpa-tmn, t-online.de

Wer ständig in seiner Mietwohnung zu viel Krach macht, der muss sich nun in acht nehmen. Wenn nämlich Nachbarn aufgrund des Lärmes die Miete mindern, muss der laute Nachbar für den Ausfall aufkommen, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 17 C 0105/10).

Nach Ansicht des Gerichtes verletzt der Mieter dadurch seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich automatisch aus dem Mietverhältnis, urteilte das Gericht.

In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Baten Nachbarn um Rücksicht, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Den Mietern sei durch die ständige Lärmbelastung ein Schaden entstanden, weshalb sie berechtigt waren, die Miete zu kürzen. Durch die Mietkürzung sei auch dem Vermieter ein Schaden entstanden.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

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