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Durch starken Dauerfrost platzen in vielen Gebäuden die Leitungen. Wenn das Eis auftaut, leckt es durch die kaputten Stellen. Dann kann es schnell zu Wasserschäden kommen. "Mieter sollten die Schäden in ihrer Wohnung auf jeden Fall für die Versicherung dokumentieren", rät Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Es sei ratsam, durchnässte Teppiche oder zerstörte Elektrogeräte zu fotografieren oder zu filmen, bevor diese entsorgt werden. Noch besser sei es, eine Quittung vorlegen zu können, die zeigt, wie viel dafür bezahlt wurde.
Grundsätzlich zahle die Hausratversicherung für die Schäden des Mieters in der Wohnung, erklärt Lübke. Das mache sie aber nur, wenn der Mieter ausreichend geheizt habe. Andernfalls verletze er seine sogenannten Obliegenheitspflichten, in denen zum Beispiel auch festgehalten ist, dass die Außenleitungen für das Wasser vor dem ersten Frost abgedreht und entleert werden müssen. Entsteht ein Schaden am oder im Gemäuer, greife dagegen die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers oder Vermieters.
Besteht der Verdacht, dass der Mieter durch mangelndes Heizen einen Schaden in der Wohnung oder am Gebäude verursacht hat, müsse die entsprechende Versicherung dies allerdings beweisen, erläutert Lübke. Üblicherweise wird dafür ein Sachverständiger beauftragt, der die genaue Ursache das Schadens überprüft.
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