Startseite
Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Immobilien >

Urteile zu Dachlawinen im Überblick

...

Urteile zu Dachlawinen im Überblick

| dpa-tmn, t-online.de

Die Frontscheibe geplatzt, das Dach verbeult und die Heckscheibe gesprungen - Dachlawinen können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie ein vorbeifahrendes oder geparktes Auto treffen. In diesem Fall musste der Hausbesitzer 5200 Euro für die Reparatur des Wagens zahlen. Denn er hatte keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen gegen mögliche Dachlawinen ergriffen, befand das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 310/10).

Tatsächlich werden nach Einschätzung von Rechtsexperten die Gefahren von Dachlawinen und die Rechtsfolgen häufig unterschätzt. Daher müssen sich die Gerichte immer wieder auch mit Haftungsfragen befassen, wenn Passanten und Fahrzeuge durch herabstürzende Dachlawinen verletzt oder beschädigt werden. Doch wer annimmt, der Hauseigentümer müsse in jedem Fall zahlen, hat die Rechnung ohne die Gerichte gemacht: Sie differenzieren nach unterschiedlichen Kriterien.

Eindeutig ist die Rechtslage zumeist, wenn gesetzliche Regelungen ausdrücklich vorschreiben, dass Schutzgitter anzubringen sind. In diesem Fall führt der Gesetzesverstoß zwangsläufig zur Haftung des Hauseigentümers. Solche Schneefanggitter sind häufig in schneereichen Regionen, insbesondere in Süddeutschland vorgeschrieben. Im übrigen Bundesgebiet finden sich solche Regelungen dagegen kaum.

Hier stellen die Gerichte daher auf andere Gesichtspunkte ab, beziehen aber auch die Eigenverantwortung von Passanten mit ein. Daher sind nach einhelliger Auffassung der Gerichte Hauseigentümer nicht zwangsläufig verpflichtet, Schutzgitter anzubringen. Da die jeweiligen Wetterbedingungen bekannt seien, sei es zunächst Sache jedes Einzelnen, sich und sein Eigentum vor solchen Gefahren zu schützen, urteilten beispielsweise die Oberlandesgerichte Hamm (Az.:13 U 49/03), Düsseldorf (Az.: 13 U 95/92) und Celle (Az.: 9 U 161/81) sowie das Amtsgericht Halle (Az.: 93 C 1526/10).

Eine Schutzpflicht des Hausbesitzers sehen die Gerichte allerdings dann, wenn das Gebäude eine starke Dachneigung hat. In diesem Fall besteht nach Meinung der Oberlandesgerichte Dresden (Az.: 8 U 696/96) und Zweibrücken (Az.: 1 U 181/98) sowie der Landgerichte Ulm (Az.: 1 S 16/06) und Karlsruhe (Az.: 9 S 440/98) eine besondere Verkehrssicherungspflicht.

Ebenso urteilten das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und die Landgerichte Karlsruhe und Bielefeld in den genannten Entscheidungen, wenn besondere Schnee- und Wetterverhältnisse vorliegen. Insbesondere wenn nach starkem Schneefall Nassschnee nachts friert und tagsüber wieder auftaut, steige die Gefahr, dass sich die Dachlawinen bildeten. Darauf müssten sich Hauseigentümer einstellen.

Als weiteren Aspekt stellt das OLG Frankfurt (Az.: 22 U 90/98) darauf ab, ob es sich um eine vielbefahrene Straße handelt oder mit vielen Passanten zu rechnen ist. Auch dann müsse der Hauseigentümer Schneeansammlungen auf dem Dach vorsorglich beseitigen. Beide Gesichtspunkte hat auch das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil berücksichtigt und dem verurteilten Hauseigentümer vorgehalten, er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da sowohl die Lage des Hauses als auch die Witterungsverhältnisse die Beseitigung der Schneemassen auf dem Dach erfordert hätten.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

| dpa-tmn, t-online.de

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Anzeige
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eigenwillige Festung 
Mann baut Felsenvilla auf Wolkenkratzer

Das skurrile Penthouse ist unter Steinen und Sträuchern verborgen. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Partner
Finden Sie Ihren Traumjob
 
Strom-Rechner
Tarifvergleich Strom
Strom-Rechner (kWh/Jahr)

Zins-Check
Tagesgeld-Vergleich

Anzeige
Shopping 
Jetzt bis zu 50% im Sale sichern und sparen

Ausgewählte Artikel aus der
BRAX-Frühjahrs-/Sommer-
kollektion reduziert. zum Special


Shopping
Shopping 
Jetzt himmlischen Kaffeegenuss erleben!

Reduzierte Kaffee-Vollautomaten von Krups, aromatische Espressobohnen u.v.m. bei hse24.de

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Frisch eingetroffen: die Herbstkollektion ist da!

Neue Trends bis Größe 58 entdecken oder noch bis 15.08. im finalen Sommer-Sale sparen. zum Special

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas

Anzeige